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Umsetzung Unterflur-Container

Am 4. Juni 2025 hat die Gemeindeversammlung die neue Abfallverordnung der Gemeinde Obfelden genehmigt. Damit einhergehend erfolgt auch die schrittweise Installation von insgesamt 35 Unterflurcontainern bis 2045.

Die alte Abfallverordnung der Gemeinde Obfelden stammte aus dem Jahr 1992 und ist nach über 30 Jahren Gültigkeit überarbeitet worden. Zusammen mit den Änderungen, die sich aus übergeordneten Recht ergeben haben, hat die Gemeinde auch die Einführung von Unterflurcontainern (UFCs) in der neuen Abfallverordnung festgehalten. Nachdem ein erster Entwurf der neuen Abfallverordnung im Juni 2024 unter anderem wegen Unklarheiten zur Einführung der Unterflurcontainer noch abgelehnt wurde, wurde der zweite Entwurf im Juni 2025 vom Souverän schliesslich angenommen.

Die neue Abfallverordnung ist per 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Darin ist u.a. festgehalten, dass in der Gemeinde Obfelden schrittweise ein flächendeckendes Netz aus 35 Unterflurcontainern realisiert werden soll.

Wieso UFCs?

Die Vorteile von UFC-Anlagen sind:

  • Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer (Vermeidung von Rückwärtsfahrten, Kehrtwendungen).
  • Bessere und sicherere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden der Entsorgungsunternehmen, da diese keine schweren Lasten mehr tragen müssen, deutlich weniger in Kontakt mit dem Abfall kommen und nicht mehr auf das Fahrzeug aufspringen müssen.
  • Entsorgung rund um die Uhr möglich
  • Platzeinsparung: Ein UFC mit 6.5m3 (4 m2) entspricht acht Rollcontainern à 800l Volumen (16 m2).
  • Ästhetische Aufwertung der Quartiere und Strassenräume im Vergleich zu Rollcontainern und losen Säcken.
  • Bessere Sauberkeit und Hygiene, weniger Geruchsprobleme (keine von Tieren oder Vandalen aufgerissene Säcke).
  • Kommunikation von Routen und Entsorgungsterminen an die Bevölkerung fällt weg.
  • Die Umwelt und die Anwohner profitieren von weniger «stop and go» und weniger Lastwagenfahrten durch Quartier- und Privatstrassen sowie enge Gassen.
  • Optimierung der Routen da weniger Bereitstellungsplätze angefahren werden müssen.

Einsparung von Personalkosten, da nur noch ein Mann auf dem Entsorgungsfahrzeug notwendig ist preislich attraktiver mit zunehmender Anzahl UFC und besserem Füllungsgrad.

Finanzierung

Im Grundsatz gilt: Die anfallenden Kosten für die Installation werden vollständig über die Abfallgebühren gedeckt.

Da die Gemeinde Obfelden Trägergemeinde der DILECA ist, welche u.a. im Bereich des kommunalen Abfallwesens tätig ist und die Entsorgung der Kehrichtsäcke übernimmt, ergibt sich folgende Kostenteilung:

  • Anteil DILECA: Die Kosten für die Bereitstellung der UFC-Container ohne Bau- und Umgebungsarbeiten gehen zu Lasten der DILECA. Eine mindestens einmal jährlich durchzuführende Reinigung sämtlicher UFC ist obligatorisch. Die Reinigung, der Unterhalt sowie allfällige Reparaturarbeiten an öffentlich zugänglichen UFC, sofern ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag vorliegt, werden durch ein hierfür spezialisiertes Unternehmen im Auftrag und auf Kosten der DILECA vorgenommen.
  • Anteil Gemeinde Obfelden: Seitens der Gemeinde Obfelden erfolgt die Übernahme der Kosten für UFC ausschliesslich im Zusammenhang mit der Errichtung der baulichen Infrastruktur sowie der damit in Verbindung stehenden Umgebungsarbeiten. Des Weiteren werden die Aufwendungen für die durch ein externes Ingenieurbüro zu erbringenden Projektierungsleistungen von der Gemeinde getragen.

Standorte und Umsetzung der UFC-Anlagen

In Obfelden sind insgesamt 35 UFC-Standorte vorgesehen. Sie sind im UFC-Konzept vermerkt, das die Gemeinde ausgearbeitet hat und zudem sich die Bevölkerung im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens äussern und einbringen konnte. Bei der Standortauswahl wurden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Zentrale Abdeckung des Einzugsgebietes im Umkreis von 250 Metern Gehdistanz, um eine Zerstreuung der UFC zu vermeiden.
  • Zufahrtsmöglichkeit für einen Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von bis 40 Tonnen.
  • Wenn möglich keine Überquerungen von Hauptstrassen innerhalb eines UFC-Einzugsgebiet.
  • Eigentumsverhältnisse der Grundstücke berücksichtigen und Gemeindeboden bevorzugen.
  • Bestehende Containerabstellplätze bevorzugen.

Die neuen UFC-Standorte werden schrittweise umgesetzt. Jährlich sollen zwei bis drei UFC-Anlagen realisiert werden. Sieben UFC-Anlagen wurden bereits realisiert und sind öffentlich zugänglich. Im Zusammenhang mit grösseren Bauvorhaben und der Entstehung von Mehrfamilienhäusern koordiniert die Gemeinde zudem frühzeitig geeignete Standorte, sodass UFC-Anlagen nach Möglichkeit direkt im Rahmen von Neubauprojekten umgesetzt werden können.

Kontakt

Gemeinde Obfelden
Nik Peter
Leiter Abteilung Bau und Infrastruktur
044 521 09 55
bau@obfelden.ch

Weitere Informationen und Unterlagen

001_Technischer Bericht.pdf [pdf, 2.5 MB]
002 Übersichtstabelle.pdf [pdf, 145 KB]
003_Übersicht_Einzuggebiete.pdf [pdf, 5.9 MB]
004_Übersicht_Einzuggebiete_light.pdf [pdf, 4.3 MB]
005_Kostenprognose_UFC Konzept.pdf [pdf, 168 KB]
006_Legendenplan.pdf [pdf, 523 KB]
007 VernehmlassungMitwirkung UFC Konzept.pdf [pdf, 43 KB]

Finales UFC-Konzept

Lesen Sie mehr zum finalen UFC-Konzept: https://www.obfelden.ch/aktuell/news.html/150/news/2052

Erklärvideo UFC