Der Tod eines Angehörigen ist eine einschneidende und belastende Situation.
Wir unterstützen Sie bei einem Todesfall bei der Organisation der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung) und der Koordination mit den Pfarrämtern. Gerne stehen wir Ihnen auch in allen anderen Fragen rund um die Bestattung zur Verfügung.
Todesfall im Spital/Heim:
Die Spital- und Heimverwaltung erledigt die notwendigen ärztlichen Formalitäten.
Natürlicher Todesfall Zuhause:
Den behandelnden Arzt, Hausarzt oder Notfallarzt benachrichtigen.
Unnatürlicher Todesfall:
Bei einem Unfall, Suizid, gewaltsamen Tod oder Auffindung einer Leiche ist die Polizei zu benachrichtigen.
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Bestattungsamt des Wohnorts des Verstorbenen mit folgenden Unterlagen zu melden:
Bei Todesfällen ausserhalb der Öffnungszeiten verweisen wir Sie an die Firma Bossardt Bestattungen AG, 044 710 99 70. Sie sind für die Überführungen der Verstorbenen zuständig.
Weitere allgemeine Information finden Sie in der untenstehenden Wegleitung für den Pflege- und Todesfall.
Für alle diejenigen, die für den Fall vorbereitet sein möchten, in dem sie nicht mehr selbst entscheiden können, hat die Gemeinde Obfelden eine Wegleitung erstellt.
Die Wegleitung ist in zwei Teile gegliedert. In einem ersten Teil können Wünsche und Vorstellungen im Zusammenhang mit Pflege und dem eigenen Sterben angegeben werden. Der zweite Teil hilft Hinterbliebenen, sich auf den Tod eines Angehörigen oder nahestehenden Menschen vorzubereiten und dann richtig zu handeln. Die in einem Todesfall notwendigen Schritte sind aufgeführt.
Zur Wegleitung [pdf, 332 KB]
Das Friedhof- und Bestattungsamt kümmert sich um Bestattungen.