Die politischen Kommissionen und die Fachkommissionen werden durch den Gemeinderat gewählt und auch durch diesen beaufsichtigt. Die Rechnungsprüfungskommission, die Primarschulpflege und drei Mitglieder der Sozialkommission werden durch das Volk gewählt.
Die Feuerwehrkommission gehören von Amtes wegen der Vorsteher Sicherheit, der Kommandant, die Kommandant-Stellvertreter / Ausbildungsoffizier, der Feldweibel und der Fourier an. Sie kümmert sich eigenständig um alle Anliegen der Feuerwehr Obfelden.
| Name | Funktion | Kontakt |
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| Hinners, Stephan | Funktion
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| Bossard, Christof | Funktion
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| Kohler, Mathias | Funktion
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| Ilic, Aleksander | Funktion
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| Schneebeli, Samuel | Funktion
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| Stettler, Gabriela | Funktion
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Die Grundsteuerkommission besteht aus drei Mitglieder. Der Vorsitz führt der Vorsteher Finanzen. Sie ist Einschätzungsbehörde für die Grundsteuern im Sinne des kantonalen Steuergesetzes.
Das Ziel von Kultur Obfelden sind interessante und vielfältige kulturelle Veranstaltungen im Dorf. Im Auftrag der Gemeinde werden jährlich zirka ein halbes Dutzend Kultur-Events organisiert. Die Mitglieder werden jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
| Name | Funktion | Kontakt |
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| Meienberg, Isabelle | Funktion
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| Metzler, Philipp | Funktion
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| Burgat, Helga | Funktion
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| Reuss, Marcel | Funktion
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| Rüdiger, Jörg | Funktion
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| Schmitt, Ancilla | Funktion
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| Hinners, Stephan | Funktion
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Die Primarschulpflege ist eine eigenständige Kommission. Sie besteht inklusive des Präsidentenamtes aus 5 Mitgliedern. Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderats. Die Primarschulpflege führt die Kindergarten- und die Primarstufe der öffentlichen Volksschule und nimmt weitere Aufgaben im Bereich Schule und Bildung wahr.
Die Rechnungsprüfungskommission prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen Gesichtspunkten, insbesondere Budget, Jahresrechnung und weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden. Ihre Prüfung umfasst die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit und die finanzielle Angemessenheit. Sie erstattet den Stimmberechtigten schriftlich Bericht und stellt Antrag. Sie besteht inklusive des Präsidentenamtes aus 5 Mitgliedern.
Die Sozialkommission besteht inklusive des Präsidentenamtes aus 5 Mitgliedern. Drei Mitglieder werden an der Urne gewählt. Zwei Mitglieder werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt. Die Sozialkommission besorgt eigenständig die Aufgaben der Sozial- und Wirtschaftshilfe.