Das Gemeindegesetz (LS 131.1) sieht in § 42 Abs. 2 vor, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offen legen.
Nach Art. 4 des Geschäfts- und Kompetenzenreglements des Gemeinderates Obfelden geben die Mitglieder des Gemeinderates insbesondere Auskunft über:
Die Interessenbindungen werden veröffentlicht.
Behörden Gemeinde Obfelden - Interessenbindungen Legislatur 2022 - 2026 [pdf, 163 KB]