Rund um die Postfiliale und das Restaurant Kreuzstrasse in Obfelden liegt ein 5000 m2 grosses Gebiet brach. Als eines der wenigen zentrumsnahen Gebiete, welche noch nicht überbaut sind, bietet sich hier die Chance eine Art Dorfzentrum mit Post, Restaurant und Läden zu realisieren. Dazu wurde ein privater Gestaltungsplan entwickelt. Dieser wurde an der Gemeindeversammlung vom 16. September 2020 angenommen.
Aufgrund seiner Entstehungsgeschichte und teilweise aufgrund seiner geographischen Lage weist Obfelden bis heute keinen erkennbaren Dorfkern auf. Die Gemeinde entwickelte sich um die fünf Weiler und entlang der Dorfstrasse, was dazu führte, dass ein langgezogenes Dorfbild entstand. Gleichzeitig ist das Bedürfnis in der Bevölkerung hoch, dass in der Gemeinde ein Zentrum mit Begegnungsmöglichkeiten entsteht. Rund um die Postfiliale und das Restaurant Kreuzstrasse liegt ein 5000 m2 grosses Gebiet brach und bietet die Chance eine Art Dorfzentrum zu realisieren. Die Wichtigkeit des Areals und seiner Entwicklung hat die Gemeinde im Jahr 2012 erkannt und daher eine Gestaltungsplanpflicht über Teile dieser Zone erlassen. (Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung an der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2012).
Das Gebiet umfasst Grundstücke verschiedener Eigentümer. Involviert sind neben Privaten auch die Migros-Genossenschaft Zürich, die Landi Obfelden und die Gemeinde. Die teilweise weit auseinander liegenden Vorstellungen und Bedürfnisse stellten eine Herausforderung an ein gemeinsames Vorgehen dar. Unter anderem sieht die Migros-Genossenschaft vor, am Standort des heutigen Restaurants Kreuzstrasse eine Migros-Filiale zu erstellen, die den Charakter einer Dorfversorgungsfiliale haben soll. Aus Sicht der Bevölkerung ist wiederum der Erhalt eines Restaurants und der Neubau der Postfiliale besonders wünschenswert.
Die Gemeinde beabsichtigte, die bauliche Entwicklung des Postareals in einem privaten Gestaltungsplan und einem Zusammenarbeitsvertrag zu verankern. Da unter den Grundeigentümern jedoch kein Konsens erzielt werden konnte, initiierte die Gemeinde im 2014 selbständig eine durch ein Begleitgremium unterstützte Testplanung für das Postareal (inhaltliche Bearbeitung durch Stücheli Architekten, Zürich).
Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Testplanung wurde 2018 anlässlich mehrerer Workshops mit den Grundeigentümern eine geänderte Überbauungsstudie im Sinne eines Richtprojektes entwickelt. Auf dieser Grundlage konnten schliesslich doch noch der private Gestaltungsplan und ein damit zusammenhängender privater Erschliessungsvertrag ausgearbeitet werden. Die Unterlagen zu beiden Bereichen wurden der Bevölkerung im Juni 2018 zur Stellungnahme unterbreitet.
Gegen die erste Variante des Gestaltungsplans wurden 36 Einwendungen von der Bevölkerung eingereicht. Auch das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) hatte Bedenken gegenüber einzelnen Punkten. Mitte 2019 wurde die nachgebesserte Version vom Kanton genehmigt. Die Entwicklung des Postareals in Sinne des Gestaltungsplanes bildet eine räumliche Wertsteigerung in der Gemeinde.
Neben der zweckmässigen Erschliessung des Postareals werden mit dem privaten Gestaltungsplan und dem privaten Erschliessungsplan unter anderem auch die Voraussetzungen geschaffen, dass an diesem Ort ein Nutzungsmix entsteht, welcher einerseits das bestehende Dienstleistungs- und Versorgungsangebot innerhalb der Gemeinde ergänzt. Andererseits wird damit die angestrebte Zentrumsfunktion im Bereich des Postareals festgehalten.
In engem Zusammenhang mit der Entwicklung des Postareals stehen auch die Umgestaltung der Dorfstrasse und der Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel. Die beiden Massnahmen sind zwar nicht direkte Bestandteile des vorliegenden Gestaltungsplans. Allerdings stehen sie mit dessen Zielsetzungen und Festlegungen in enger Verbindung und stärken die Zentrumswirkung des Postareals in hohem Masse.
Der private Gestaltungsplan «Postareal» wurde von den zuständigen Behörden genehmigt. Die Gemeindeversammlung vom 16. September 2020 hat dem privaten Gestaltungsplan «Postareal» ebenfalls zugestimmt.
Was ist ein Gestaltungsplan?
Gestaltungspläne legen für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend fest. Dabei darf von den Bestimmungen über die Regelbauweise und von den kantonalen Mindestabständen abgewichen werden
Öffentlicher Gestaltungsplan
Die Gemeinden können einen öffentlichen Gestaltungsplan erlassen, wenn ein wesentliches öffentliches Interesse daran besteht. Diese bedürfen der Genehmigung durch die zuständige kantonale Direktion. Im Kanton Zürich ist dies normalerweise die Baudirektion.
Privater Gestaltungsplan
Grundeigentümern können einen privaten Gestaltungsplan aufstellen. Damit dieser öffentlich-rechtliche Wirkung entfalten kann, braucht es die Zustimmung der Gemeindelegislative. Die anschliessende Genehmigung erfolgt durch die zuständige kantonale Direktion. Im Kanton Zürich handelt sich hierbei im Regelfall um die Baudirektion.