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Quartierplanverfahren Bickwil

Mit Gemeinderatsbeschluss 122 vom 18. Mai 2021 wurde auf Amtes wegen, gestützt auf §147 des Planungs- und Baugesetzes, das Quartierplanverfahren Bickwil eingeleitet. Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte die Verfahrenseinleitung mit Verfügung vom 18. Oktober 2021. Gemäss Verfahrensablauf wurde innerhalb der Bearbeitungsphase zur Ausarbeitung des 1. Entwurfs, am 2. November 2022 die zweite orientierende Vorversammlung für die Beteiligten Grundeigentümer durchgeführt und das Erschliessungskonzept vorgestellt.

Am 11. Mai 2023 fand die dritte Vorversammlung statt. An dieser Information wurden die Zusammenfassung der Einzelgespräche und schriftlichen Rückmeldungen sowie das überarbeitete Erschliessungskonzept vorgestellt. Die Präsentation finden Sie hier [pdf, 20.1 MB].