Aufbauend auf den Ergebnissen der Testplanung wurde 2018 anlässlich mehrerer Workshops mit den Grundeigentümern eine geänderte Überbauungsstudie im Sinne eines Richtprojektes entwickelt. Auf dieser Grundlage konnten schliesslich doch noch der private Gestaltungsplan und ein damit zusammenhängender privater Erschliessungsvertrag ausgearbeitet werden. Die Unterlagen zu beiden Bereichen wurden der Bevölkerung im Juni 2018 zur Stellungnahme unterbreitet.
Gegen die erste Variante des Gestaltungsplans wurden 36 Einwendungen von der Bevölkerung eingereicht. Auch das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) hatte Bedenken gegenüber einzelnen Punkten. Mitte 2019 wurde die nachgebesserte Version vom Kanton genehmigt.
Gestaltungspläne legen für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend fest. Dabei darf von den Bestimmungen über die Regelbauweise und von den kantonalen Mindestabständen abgewichen werden
Öffentlicher Gestaltungsplan
Die Gemeinden können einen öffentlichen Gestaltungsplan erlassen, wenn ein wesentliches öffentliches Interesse daran besteht. Diese bedürfen der Genehmigung durch die zuständige kantonale Direktion. Im Kanton Zürich ist dies normalerweise die Baudirektion.
Privater Gestaltungsplan
Grundeigentümern können einen privaten Gestaltungsplan aufstellen. Damit dieser öffentlich-rechtliche Wirkung entfalten kann, braucht es die Zustimmung der Gemeindelegislative. Die anschliessende Genehmigung erfolgt durch die zuständige kantonale Direktion. Im Kanton Zürich handelt sich hierbei im Regelfall um die Baudirektion.
Die Gemeindeversammlung vom 16. September 2020 hat dem privaten Gestaltungsplan «Postareal» zugestimmt.
Neben der zweckmässigen Erschliessung des Postareals werden mit dem privaten Gestaltungsplan und dem privaten Erschliessungsplan unter anderem auch die Voraussetzungen geschaffen, dass an diesem Ort ein Nutzungsmix entsteht, welcher einerseits das bestehende Dienstleistungs- und Versorgungsangebot innerhalb der Gemeinde ergänzt. Andererseits wird damit die angestrebte Zentrumsfunktion im Bereich des Postareals festgehalten.