Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auflage des Strassenbauprojekts 2023 und der öffentlichen Auflage der Bachdurchlässe 2024 ist es zu zahlreichen Einsprachen gekommen. Sie haben den Fortschritt des Projekts ODO stark verlangsamt und zugleich Verbesserungspotentiale aufgezeigt. Hinzu kamen personelle Wechsel innerhalb des Projektteams: Zum einen wurde die Stelle des Leiters Tiefbau der Gemeinde Obfelden neu besetzt und zum anderen hat die Gemeinde Obfelden das Mandat des bisherigen Bauherrenunterstützers neu vergeben.
Parallel zur Behandlung der Einsprachen hat die Abteilung Tiefbau der Gemeinde Obfelden das Projekt ODO einer umfassenden Qualitätsüberprüfung unterzogen. Die Resultate dieser Überprüfung zeigen klar, dass eine erneute Auflage des Projekts angebracht ist. Der Gemeinderat hat daher an seiner Sitzung vom 3. Juni beschlossen, das Projekt ODO zu überarbeiten und anschliessend nochmals aufzulegen. Mit einer zweiten Auflage können strittige Punkte, die zu zahlreichen Einsprachen führten, bereinigt und so die Qualität des Projekts deutlich verbessert werden.
Zu den Verbesserungen zählen:
Um sie besser vor Strassenlärm schützen zu können und entsprechende Massnahmen vorzusehen, soll ein akustisches Projekt über den gesamten Perimeter erarbeitet werden. Auch soll auf der Dorfstrasse neu ein lärmarmer Belag (SDA-4) eingebaut werden, der zusammen mit der Temporeduktion mehrere Dezibel Lärmreduktion verspricht und für den entsprechende Förderbeiträge durch den Bund im sechsstelligen Bereich entrichtet werden können.Zum Start der zweiten Projektauflage plant der Gemeinderat auch eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung. An dieser sollen die konkreten Anpassungen am Projekt vorgestellt werden. Der Termin ist aktuell noch offen.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats für eine zweite Projektauflage ist klar, dass der ursprünglich vorgesehene Baubeginn (Sommer 2025) nicht eingehalten werden kann. Abhängig vom Start der zweiten Auflage wird sich die Umsetzung des Projekts ODO um mindestens 1.5-2 Jahre verzögert. Auch nach der zweiten Auflage kann sich der Baustart aufgrund von Einsprachen und dem Beschreiten des Rechtswegs weiter verzögern. Der Gemeinderat bedauert sehr, dass dieses für die Bevölkerung und die Gemeinde so wichtige Vorhaben nicht wie geplant fortgeführt werden kann. Dennoch ist er überzeugt, dass eine zweite Projektauflage unbedingt notwendig ist und am Ende zu einem besseren Projekt führt.
Ein Baubeginn zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt wäre auch bei einer Fortführung des Projekts aufgrund der zahlreichen Einsprachen nicht möglich gewesen. Die Gemeinde Obfelden hat bereits bei den letzten Informationsveranstaltungen darauf hingewiesen, dass ein Baustart im Sommer 2025 nur bei einem optimalen Verlauf ohne Einsprachen oder rechtliche Verfahren möglich sei.
Da sich der Baustart des Projekts verzögert, ist auch klar, dass die Obfelder Dorfstrasse noch länger ihr bisheriges Erscheinungsbild behält. Sie ist in vorliegender Form deutlich zu attraktiv für eine Durchfahrt und setzt für den Schwerverkehr und Verkehrsteilnehmende aus den benachbarten Regionen zu wenig Anreize, den Autobahnzubringer zu benutzen.
Beim Gemeinderat sind bereits mehrere Anfragen eingegangen, ob die Höchstgeschwindigkeit auf der Dorfstrasse nicht bereits jetzt auf 30 km/h gesenkt werden könne. Entscheidend hierfür ist die schriftliche Stellungnahme der Kantonspolizei Zürich vom Dezember 2022. Diese hält fest, dass die geplante Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von generell 50 km/h auf 30 km/h erst nach der baulichen Umgestaltung der Dorfstrasse erfolgen darf.
Der Gemeinderat prüft aktuell intensiv, welche Möglichkeiten bestehen, den sogenannten Netzwiderstand auf der Dorfstrasse zu erhöhen, um die Verkehrsverlagerung unterstützen bis das Sanierungsprojekt umgesetzt werden kann.