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Gemeinderat beschliesst reduzierte Höchstgeschwindigkeit auf der kommunalen Dorfstrasse

Der Gemeinderat Obfelden hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2026 eine vorübergehende Verkehrsanordnung für die Dorfstrasse beschlossen. Vorgesehen ist die Einführung einer Tempo-30-Strecke im Abschnitt vom Knoten Toussen bis Höhe Fabrikstrasse. Die Massnahme dient besonders der Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf den Autobahnzubringer, der Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Reduktion der Lärmbelastung.

Trotz der Eröffnung des Autobahnzubringers A4 Obfelden–Ottenbach im Jahr 2023 besteht in Obfelden weiterhin eine hohe Verkehrsbelastung auf der kommunalen Dorfstrasse. Die Entlastungswirkung des Zubringers ist zu gering, wie nun auch Daten zeigen. Zur Überprüfung der Verkehrsverlagerung liess die Gemeinde Obfelden im September 2025 eine Transiterhebung (Nummernschilderhebung) durchführen. Die Untersuchung zeigt, dass sich der Durchgangsverkehr in den Abendspitzenstunden nahezu hälftig auf die Umfahrungsstrasse und die Dorfstrasse verteilt. Im durchschnittlichen Tagesverkehr nutzen gar rund 62% des Durchgangsverkehrs weiterhin die Dorfstrasse als Transitachse.

Zu viel Verkehr, zu viel Lärm, gefährliche Strecke

Die Verkehrserhebungen ergaben für die Dorfstrasse im September 2025 einen durchschnittlichen Tagesverkehr (DTV) von rund 6'250 Fahrzeugen pro Tag. Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wurden ergänzende Verkehrserhebungen im Januar 2026 durchgeführt. Dabei wurden je nach Messstandort durchschnittliche Tagesverkehrswerte von 7'238 beziehungsweise 7'608 Fahrzeugen pro Tag festgestellt. Im Vergleich dazu lag der durchschnittliche Tagesverkehr gemäss Verkehrserhebung vom Mai 2025 noch bei rund 4'955 Fahrzeugen pro Tag. Die Erhebungen zeigen somit eine markante Zunahme des Verkehrsaufkommens auf der Dorfstrasse innert weniger Monaten.

Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wurden zudem verschiedene sicherheitsrelevante Schwachstellen entlang der Dorfstrasse festgehalten. Dazu zählen unter anderem ungenügende Sichtweiten, konfliktträchtige Grundstückszufahrten, Defizite bei der Linienführung sowie Schwachstellen in der bestehenden Veloinfrastruktur. Gleichzeitig wurden Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 107 km/h gemessen. Zwischen 2020 und 2024 ereigneten sich im betroffenen Abschnitt insgesamt 30 polizeilich registrierte Verkehrsunfälle, wobei acht Kinder an Unfällen beteiligt waren.

Weiter zeigt das akustische Projekt, das im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt «Sanierung Ortsdurchfahrt Obfelden (ODO)» durchgeführt wurde, dass entlang der Dorfstrasse bei insgesamt 37 Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, sofern keine zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen umgesetzt werden.

Reduzierte Höchstgeschwindigkeit ist nötig

Zur Gesamtbeurteilung der aktuellen Situation gab der Gemeinderat ein Verkehrsgutachten
in Auftrag. Dieses kommt zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit gemäss der kantonalen Signalisationsverordnung erfüllt sind. Die vorgesehene Temporeduktion verbessert die Verkehrssicherheit für sämtliche Verkehrsteilnehmenden, reduziert die Lärmbelastung und unterstützt gleichzeitig die gewünschte Verkehrsverlagerung auf die Umfahrungsstrasse.

Die Tempo-30-Strecke wird durch temporäre flankierende Massnahmen ergänzt. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen der Markierungen, punktuelle seitliche Einengungen, Optimierungen der Veloführung sowie zusätzliche signaltechnische Massnahmen. Die Massnahmen orientieren sich am späteren Strassenbauprojekt «Sanierung Ortsdurchfahrt Obfelden (ODO)» und gelten bis zu dessen Umsetzung.

«In den letzten Monaten hat die Gemeinde mit den verschiedenen Gutachten, Analysen und Erhebungen eine fundierte Datengrundlage für das weitere Vorgehen geschaffen. Diese Arbeit nahm Zeit in Anspruch und war zwingend notwendig, damit wir nun die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und der weiteren Massnahmen beschliessen konnten. Der Handlungsbedarf ist klar gegeben und mit Zahlen belegt.»

Peter Weiss, Gemeinderat und Vorsteher Umwelt und Verkehr.

Rasche Umsetzung

Die Verkehrsanordnung wird in den amtlichen Publikationsorganen sowie auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Sofern kein Rechtsmittel ergriffen wird, soll die Umsetzung der Massnahmen per Ende der Sommerferien erfolgen, rechtzeitig zum Start des neuen Schuljahrs.

Kontakt

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Infrastruktur gerne zur Verfügung:
Gemeinde Obfelden
Abteilung Bau und Infrastruktur
bau@obfelden.ch

Weitere Informationen

Projektseite "Ortsdurchfahrt Obfelden"

 

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