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Erneuerungswahl Gemeindebehörden, Amtsdauer 2026 - 2030

Ankündigung des 2. Wahlgangs vom Sonntag, 14. Juni 2026 für die Besetzung von offenen Stellen der Primarschulpflege

Da gemäss dem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 nicht alle Stellen der Primarschulpflege im ersten Wahlgang besetzt werden konnten, findet am Sonntag, 14. Juni 2026 ein zweiter Wahlgang statt.

In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84 Abs. 2 GPR)

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 11:30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am 16. Juni 2026 amtlich publiziert.

10. März 2026

Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)

- Wahlvorschlag 2. Wahlgang [pdf, 176 KB]

- Vertretungsblatt [pdf, 120 KB]

 


Publikation der definitiven Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderates, der Primarschulpflege und der Rechnungsprüfungskommission sowie deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030

Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahlen der Mitglieder des Gemeinderates, der Primarschulpflege und der Rechnungsprüfungskommission sowie deren Präsidentin bzw. Präsidenten liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:

6 Mitglieder inkl. Präsidentin bzw. Präsidenten des Gemeinderates:

Böhlen-Schmid Simon (m) 1986 Gugelrebenstrasse 28 Head of Software Development bisher Die Mitte
Caruso Diana (w) 1981 Wolserstrasse 20 Betreibungsbeamtin bisher parteilos
Dietre Yves (m) 1985 Raihaltenstrasse 77 Beteiligungsmanager neu FDP
Dolder Jürg (m) 1961 Muristrasse 9 Treuhänder bisher parteilos
Hinners Stephan (m) 1976 Hölibachstrasse 122b Projektleiter bisher parteilos
Schwendimann Philipp (m) 1980 Ottenbacherstrasse 54 Lokführer/Sozialarbeiter FH neu SP
Weiss Peter (m) 1960 Rebhaldenstrasse 92 Betriebsökonom HWV bisher GLP

 

Die Primarschulpräsidentin bzw. der Primarschulpräsident ist von Amtes wegen das 7. Mitglied des Gemeinderates und wird im Rahmen der Wahl der Mitglieder der Schulpflege gewählt.

Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates:   

Caruso Diana (w) 1981 Wolserstrasse 20 Betreibungsbeamtin neu parteilos
Hinners Stephan (m) 1976 Hölibachstrasse 122b Projektleiter bisher parteilos

 

5 Mitglieder inkl. Präsidentin bzw. Präsidenten der Primarschulpflege:

Antic Tanja (w) 1984 Rebhaldenstrasse 1 Sozialsekretärin neu parteilos
Birolini Sarah (w) 1983 Bodenackerstrasse 3 Dipl. Pflegefachfrau HF neu SP
Frick Christa (w) 1969 Maschwanderstrasse 10 Kaufmännische Angestellte bisher EVP portiert
Mächler Sandra (w) 1984 Lindenmatt 10 Gymnasiallehrerin neu FDP portiert
Nef Eliane (w) 1992 Alte Schulhausstrasse 1 FaBe K neu parteilos
Ricciardi Antonio (m) 1987 Bächlerstrasse 17 Verkauf IT neu EVP
Schönbächler Vanessa (w) 1979 Morgenhölzlistrasse 6 Betriebsökonomin FH bisher parteilos
Sonderegger Romina (w) 1981 Chileweg 29 Sachbearbeiterin neu parteilos

 
Als Präsidentin bzw. Präsident der Primarschulpflege:

Ricciardi Antonio (m) 1987 Bächlerstrasse 17 Verkauf IT neu EVP


Die Primarschulpräsidentin bzw. der Primarschulpräsident ist von Amtes wegen das 7. Mitglied des Gemeinderates und wird im Rahmen der Wahl der Primarschulpflege gewählt. 

5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission:

Dettling David (m) 1976 Wolserstrasse 44c Klärwerter neu SVP
Grange Bertrand (m) 1981 Rindelstrasse 1 Projekt Manager neu parteilos
Greutmann Achmed Andreas (m) 1966 Fabrikstrasse 9 Architekt FH neu parteilos
Keller Roland (m) 1978 Lindenbachstrasse 5 Unternehmer Treuhand HRM neu FDP
Tannò Gian-Andri (m) 1963 Rüchligstrasse 11 Ingenieur neu GLP
Von Ah Sacha (m) 1985 Wolserstrasse 52 Treuhänder bisher parteilos
Wider Werner (m) 1956 Löwenweg 10 Rentner bisher SVP


 Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission:

Wider Werner (m) 1956 Löwenweg 10 Rentner neu SVP

 

Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) sind nicht erfüllt. Es ist eine Urnenwahl durchzuführen.

Diese findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 54a Abs. 2 und § 55 Abs. 1 und 3 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen der vorgeschlagenen Personen aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

25. November 2025

Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)


Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: 

Als Mitglied des Gemeinderates:

Böhlen Simon (m) 1986 Gugelrebenstrasse 28 Head of Software Development bisher Die Mitte
Caruso Diana (w) 1981 Wolserstrasse 20 Betreibungsbeamtin bisher parteilos
Dietre Yves (m) 1985 Raihaltenstrasse 77 Beteiligungsmanager neu FDP
Dolder Jürg (m) 1961 Muristrasse 9 Treuhänder bisher parteilos
Hinners Stephan (m) 1976 Hölibachstrasse 122b Projektleiter bisher parteilos
Schwendimann Philipp (m) 1980 Ottenbacherstrasse 54 Lokführer/Sozialarbeiter FH neu SP
Weiss Peter (m) 1960 Rebhaldenstrasse 92 Betriebsökonom HWV bisher GLP


Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates:   

Caruso Diana (w) 1981 Wolserstrasse 20 Betreibungsbeamtin neu parteilos
Hinners Stephan (m) 1976 Hölibachstrasse 122b Projektleiter bisher parteilos


Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des Gemeinderates wählen.


Als Mitglied der Primarschulpflege:

Antic Tanja (w) 1984 Rebhaldenstrasse 1 Sozialsekretärin neu parteilos
Birolini Sarah (w) 1983 Bodenackerstrasse 3 Dipl. Pflegefachfrau HF neu SP
Frick Christa (w) 1969 Maschwanderstrasse 10 Kaufmännische Angestellte bisher EVP portiert
Mächler Sandra (w) 1984 Lindenmatt 10 Gymnasiallehrerin neu FDP portiert
Nef Eliane (w) 1992 Alte Schulhausstrasse 1 FaBe K neu parteilos
Ricciardi Antonio (m) 1987 Bächlerstrasse 17 Verkauf IT neu EVP
Schönbächler Vanessa (w) 1979 Morgenhölzlistrasse 6 Betriebsökonomin FH bisher parteilos
Sonderegger Romina (w) 1981 Chileweg 29 Sachbearbeiterin neu parteilos

 
Als Präsidentin bzw. Präsident der Primarschulpflege:

Ricciardi Antonio (m) 1987 Bächlerstrasse 17 Verkauf IT neu EVP


Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der Primarschulpfelge kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Primarschulpflege wählen.


Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission:

Greutmann Achmed Andreas (m) 1966 Fabrikstrasse 9 Architekt FH neu parteilos
Keller Roland (m) 1978 Lindenbachstrasse 5 Unternehmer Treuhand HRM neu FDP
Wider Werner (m) 1956 Löwenweg 10 Rentner bisher SVP


 Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission:

Wider Werner (m) 1956 Löwenweg 10 Rentner bisher SVP


Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission wählen.


Als Mitglied der Sozialkommission:

Bosshard Ursula (w) 1954 Neugutstrasse 7a Lehrerin, pensioniert bisher SP portiert
Intrass Esther (w) 1964 Maschwanderstrasse 4 Kauffrau bisher EVP portiert
Weiss Jana (w) 1972 Rebhaldenstrasse 92 Sozialbegleiterin bisher parteilos


Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). 


Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 18. November 2025, 11:30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden bezogen werden oder hier heruntergeladen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 25. November 2025 amtlich publiziert.

Die wahlleitende Behörde erklärt die bisher vorgeschlagenen Personen nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Downloads

- Wahlvorschlag Nachmeldefrist Gemeinderat [pdf, 94 KB]
- Wahlvorschlag Nachmeldefrist Primarschulpflege [pdf, 88 KB]
- Wahlvorschlag Nachmeldefrist Rechnungsprüfungskommission [pdf, 88 KB]
- Wahlvorschlag Nachmeldefrist Sozialkommission [pdf, 92 KB]

11. November 2025

Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)


Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 - 2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt.

Gemäss Art.6 der Gemeindeordnung sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:

  • 6 Mitglieder des Gemeinderates inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten, mit Ausnahme des Schulpräsidiums
  • 5 Mitglieder der Primarschulpflege inkl. dessen Präsidentin bzw. Präsidenten
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
  • 3 Mitglieder der Sozialkommission, ausgenommen die zwei vom Gemeinderat aus seiner Mitte abzuordnenden Mitglieder.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.

Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) in Stiller Wahl durchgeführt.

Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung eine Wahl mit einem leerem Wahlzettel und Beiblatt an der Urne statt.

Wahlvorschläge

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 5. November 2025, 11:30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 10. März 2026 amtlich publiziert. Bis zum 18. März 2026, 11:30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden.

Wählbar in

  • den Gemeinderat ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art 4 der Gemeindeordnung)
  • die Primarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung)
  • die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung)
  • die Sozialkommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung)

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 11. November 2025 bis 18. November 2025, 11:30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden bezogen oder unten heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8912 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS°175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Downloads

- Wahlvorschlag Gemeinderat [pdf, 164 KB]
- Vertretungsblatt Gemeinderat [pdf, 102 KB]

- Wahlvorschlag Primarschulpflege [pdf, 163 KB]
- Vertretungsblatt Primarschulpflege [pdf, 103 KB]

- Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission [pdf, 164 KB]
- Vertretungsblatt Rechnungsprüfungskommission [pdf, 106 KB]

- Wahlvorschlag Sozialkommission [pdf, 160 KB]
- Vertretungsblatt Sozialkommission [pdf, 103 KB]

26. September 2025