Da gemäss dem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 nicht alle Stellen der Primarschulpflege im ersten Wahlgang besetzt werden konnten, findet am Sonntag, 14. Juni 2026 ein zweiter Wahlgang statt.
In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84 Abs. 2 GPR)
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 11:30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am 16. Juni 2026 amtlich publiziert.
10. März 2026
Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)
- Wahlvorschlag 2. Wahlgang [pdf, 176 KB]
- Vertretungsblatt [pdf, 120 KB]
Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahlen der Mitglieder des Gemeinderates, der Primarschulpflege und der Rechnungsprüfungskommission sowie deren Präsidentin bzw. Präsidenten liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
| Böhlen-Schmid Simon (m) | 1986 | Gugelrebenstrasse 28 | Head of Software Development | bisher | Die Mitte |
| Caruso Diana (w) | 1981 | Wolserstrasse 20 | Betreibungsbeamtin | bisher | parteilos |
| Dietre Yves (m) | 1985 | Raihaltenstrasse 77 | Beteiligungsmanager | neu | FDP |
| Dolder Jürg (m) | 1961 | Muristrasse 9 | Treuhänder | bisher | parteilos |
| Hinners Stephan (m) | 1976 | Hölibachstrasse 122b | Projektleiter | bisher | parteilos |
| Schwendimann Philipp (m) | 1980 | Ottenbacherstrasse 54 | Lokführer/Sozialarbeiter FH | neu | SP |
| Weiss Peter (m) | 1960 | Rebhaldenstrasse 92 | Betriebsökonom HWV | bisher | GLP |
Die Primarschulpräsidentin bzw. der Primarschulpräsident ist von Amtes wegen das 7. Mitglied des Gemeinderates und wird im Rahmen der Wahl der Mitglieder der Schulpflege gewählt.
| Caruso Diana (w) | 1981 | Wolserstrasse 20 | Betreibungsbeamtin | neu | parteilos |
| Hinners Stephan (m) | 1976 | Hölibachstrasse 122b | Projektleiter | bisher | parteilos |
| Antic Tanja (w) | 1984 | Rebhaldenstrasse 1 | Sozialsekretärin | neu | parteilos |
| Birolini Sarah (w) | 1983 | Bodenackerstrasse 3 | Dipl. Pflegefachfrau HF | neu | SP |
| Frick Christa (w) | 1969 | Maschwanderstrasse 10 | Kaufmännische Angestellte | bisher | EVP portiert |
| Mächler Sandra (w) | 1984 | Lindenmatt 10 | Gymnasiallehrerin | neu | FDP portiert |
| Nef Eliane (w) | 1992 | Alte Schulhausstrasse 1 | FaBe K | neu | parteilos |
| Ricciardi Antonio (m) | 1987 | Bächlerstrasse 17 | Verkauf IT | neu | EVP |
| Schönbächler Vanessa (w) | 1979 | Morgenhölzlistrasse 6 | Betriebsökonomin FH | bisher | parteilos |
| Sonderegger Romina (w) | 1981 | Chileweg 29 | Sachbearbeiterin | neu | parteilos |
| Ricciardi Antonio (m) | 1987 | Bächlerstrasse 17 | Verkauf IT | neu | EVP |
Die Primarschulpräsidentin bzw. der Primarschulpräsident ist von Amtes wegen das 7. Mitglied des Gemeinderates und wird im Rahmen der Wahl der Primarschulpflege gewählt.
| Dettling David (m) | 1976 | Wolserstrasse 44c | Klärwerter | neu | SVP |
| Grange Bertrand (m) | 1981 | Rindelstrasse 1 | Projekt Manager | neu | parteilos |
| Greutmann Achmed Andreas (m) | 1966 | Fabrikstrasse 9 | Architekt FH | neu | parteilos |
| Keller Roland (m) | 1978 | Lindenbachstrasse 5 | Unternehmer Treuhand HRM | neu | FDP |
| Tannò Gian-Andri (m) | 1963 | Rüchligstrasse 11 | Ingenieur | neu | GLP |
| Von Ah Sacha (m) | 1985 | Wolserstrasse 52 | Treuhänder | bisher | parteilos |
| Wider Werner (m) | 1956 | Löwenweg 10 | Rentner | bisher | SVP |
| Wider Werner (m) | 1956 | Löwenweg 10 | Rentner | neu | SVP |
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) sind nicht erfüllt. Es ist eine Urnenwahl durchzuführen.
Diese findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 54a Abs. 2 und § 55 Abs. 1 und 3 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen der vorgeschlagenen Personen aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
25. November 2025
Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
| Böhlen Simon (m) | 1986 | Gugelrebenstrasse 28 | Head of Software Development | bisher | Die Mitte |
| Caruso Diana (w) | 1981 | Wolserstrasse 20 | Betreibungsbeamtin | bisher | parteilos |
| Dietre Yves (m) | 1985 | Raihaltenstrasse 77 | Beteiligungsmanager | neu | FDP |
| Dolder Jürg (m) | 1961 | Muristrasse 9 | Treuhänder | bisher | parteilos |
| Hinners Stephan (m) | 1976 | Hölibachstrasse 122b | Projektleiter | bisher | parteilos |
| Schwendimann Philipp (m) | 1980 | Ottenbacherstrasse 54 | Lokführer/Sozialarbeiter FH | neu | SP |
| Weiss Peter (m) | 1960 | Rebhaldenstrasse 92 | Betriebsökonom HWV | bisher | GLP |
| Caruso Diana (w) | 1981 | Wolserstrasse 20 | Betreibungsbeamtin | neu | parteilos |
| Hinners Stephan (m) | 1976 | Hölibachstrasse 122b | Projektleiter | bisher | parteilos |
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des Gemeinderates wählen.
| Antic Tanja (w) | 1984 | Rebhaldenstrasse 1 | Sozialsekretärin | neu | parteilos |
| Birolini Sarah (w) | 1983 | Bodenackerstrasse 3 | Dipl. Pflegefachfrau HF | neu | SP |
| Frick Christa (w) | 1969 | Maschwanderstrasse 10 | Kaufmännische Angestellte | bisher | EVP portiert |
| Mächler Sandra (w) | 1984 | Lindenmatt 10 | Gymnasiallehrerin | neu | FDP portiert |
| Nef Eliane (w) | 1992 | Alte Schulhausstrasse 1 | FaBe K | neu | parteilos |
| Ricciardi Antonio (m) | 1987 | Bächlerstrasse 17 | Verkauf IT | neu | EVP |
| Schönbächler Vanessa (w) | 1979 | Morgenhölzlistrasse 6 | Betriebsökonomin FH | bisher | parteilos |
| Sonderegger Romina (w) | 1981 | Chileweg 29 | Sachbearbeiterin | neu | parteilos |
| Ricciardi Antonio (m) | 1987 | Bächlerstrasse 17 | Verkauf IT | neu | EVP |
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der Primarschulpfelge kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Primarschulpflege wählen.
| Greutmann Achmed Andreas (m) | 1966 | Fabrikstrasse 9 | Architekt FH | neu | parteilos |
| Keller Roland (m) | 1978 | Lindenbachstrasse 5 | Unternehmer Treuhand HRM | neu | FDP |
| Wider Werner (m) | 1956 | Löwenweg 10 | Rentner | bisher | SVP |
| Wider Werner (m) | 1956 | Löwenweg 10 | Rentner | bisher | SVP |
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission wählen.
| Bosshard Ursula (w) | 1954 | Neugutstrasse 7a | Lehrerin, pensioniert | bisher | SP portiert |
| Intrass Esther (w) | 1964 | Maschwanderstrasse 4 | Kauffrau | bisher | EVP portiert |
| Weiss Jana (w) | 1972 | Rebhaldenstrasse 92 | Sozialbegleiterin | bisher | parteilos |
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 18. November 2025, 11:30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden bezogen werden oder hier heruntergeladen werden.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 25. November 2025 amtlich publiziert.
Die wahlleitende Behörde erklärt die bisher vorgeschlagenen Personen nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- Wahlvorschlag Nachmeldefrist Gemeinderat [pdf, 94 KB]
- Wahlvorschlag Nachmeldefrist Primarschulpflege [pdf, 88 KB]
- Wahlvorschlag Nachmeldefrist Rechnungsprüfungskommission [pdf, 88 KB]
- Wahlvorschlag Nachmeldefrist Sozialkommission [pdf, 92 KB]
11. November 2025
Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)
Gemäss Art.6 der Gemeindeordnung sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) in Stiller Wahl durchgeführt.
Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung eine Wahl mit einem leerem Wahlzettel und Beiblatt an der Urne statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 5. November 2025, 11:30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 10. März 2026 amtlich publiziert. Bis zum 18. März 2026, 11:30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden.
Wählbar in
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 11. November 2025 bis 18. November 2025, 11:30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden bezogen oder unten heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8912 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS°175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- Wahlvorschlag Gemeinderat [pdf, 164 KB]
- Vertretungsblatt Gemeinderat [pdf, 102 KB]
- Wahlvorschlag Primarschulpflege [pdf, 163 KB]
- Vertretungsblatt Primarschulpflege [pdf, 103 KB]
- Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission [pdf, 164 KB]
- Vertretungsblatt Rechnungsprüfungskommission [pdf, 106 KB]
- Wahlvorschlag Sozialkommission [pdf, 160 KB]
- Vertretungsblatt Sozialkommission [pdf, 103 KB]
26. September 2025