Stimmabgabe

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Ausübung Ihres Stimmrechts zusammengestellt.
Ihre Möglichkeiten zur Stimmabgabe:
Stimmabgabe an der Urne
Jeweils am Abstimmungssonntag können Sie Ihre Stimme wie folgt an der Urne abgeben:
| Gemeindehaus |
Vormittag |
| Sonntag |
08:30 - 09:30 Uhr |
Die vorzeitige persönliche Stimmabgabe an der Urne ist in der Woche des Wahl- und Abstimmungssonntags in der Gemeinde während den Schalteröffnungszeiten möglich.
Briefliche Stimmabgabe (via Post)
Für die briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert.
- Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Das Antwortkuvert muss nicht frankiert werden.
Briefliche Stimmabgabe (Direkteinwurf beim Gemeindehaus)
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert.
- Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Werfen Sie das Antwortkuvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
- Sie können das Antwortkuvert über diesen Weg bis zum Zeitpunkt der Urnenschliessung abgeben.

Allgemeine Informationen zur Stimmabgabe
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus
- Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die einzelnen Wahl- und Stimmzettel nicht. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
- Beachten Sie bei Abstimmungen und Wahlen mit mehreren Wahl- und Stimmzetteln unbedingt die Wahlanleitung.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne
- Nehmen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
Stimmabgabe durch Stellvertretung
Sie können such durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit IHren Wahl- und Stimmzetteln mit.
- Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten.
- Sie muss gleichzeitig ihren eigenen unterschriebenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis
Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis unbedingt. Ihre Stimmabgabe ist ansonsten ungültig.

Informationen und Empfehlungen zum richtigen Abstimmen
Eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung zur richtigen Stimmabgabe finden Sie hier.