Da gemäss dem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 nicht alle Stellen im ersten Wahlgang besetzt werden konnten, findet am Sonntag, 14. Juni 2026 ein zweiter Wahlgang statt.
In Anwendung von Art. 6 der Kirchengemeindeordnung i.V. §§48 ff GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84 Abs. 2 GPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 11:30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am 16. Juni 2026 amtlich publiziert.
10. März 2026
Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)
- Wahlvorschlag 2. Wahlgang [pdf, 201 KB]
- Vertretungsblatt [pdf, 146 KB]
Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
| Böhlen-Schmid Samantha (w) | 1986 | Gugelrebenstrasse 28 | Schulische Heilpädagogin | bisher | parteilos |
| Schneebeli Hansjörg (m) | 1955 | Weid 1 | Landwirt | bisher | parteilos |
| Sennhauser Jasmin (w) | 1993 | Maschwanderstrasse 8 | Einkaufsassistentin | bisher | parteilos |
| Zanoli Regula (w) | 1965 | Schürweidstrasse 3 | Kaufmännische Angestellte | bisher | parteilos |
| Böhlen-Schmid Samantha (w) | 1986 | Gugelrebenstrasse 28 | Schulische Heilpädagogin | bisher | parteilos |
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchengemeindeordnung i.V.m. §§ 48 ff GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Bezirk Affoltern am Albis, c/o Präsident Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8332 Mettmenstetten, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
25. November 2025
Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
| Böhlen Samantha (w) | 1986 | Gugelrebenstrasse 28 | Schulische Heilpädagogin | bisher | parteilos |
| Schneebeli Hansjörg (m) | 1955 | Weid 1 | Landwirt | bisher | parteilos |
| Sennhauser Jasmin (w) | 1993 | Maschwanderstrasse 8 | Einkaufsassistentin | bisher | parteilos |
| Zanoli Regula (w) | 1965 | Schürweidstrasse 3 | Kaufmännische Angestellte | bisher | parteilos |
| Böhlen Samantha (w) | 1986 | Gugelrebenstrasse 28 | Schulische Heilpädagogin | bisher | parteilos |
Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Kirchengemeindeordnung vom 5. Dezember 2021 sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politschen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Wählbar in die Kirchenpflege Obfelden ist jede stimmberechtigte Person wählbar, welche gemäss § 23 GPR, Art. 20 Abs. 2 Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und Art. 5 der Kirchgemeindeordnung Obfelden
Als Präsidentin bzw Präsident der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege wählen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchengemeindeordnung erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Bezirk Affoltern am Albis, c/o Präsident Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8332 Mettmenstetten, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- Wahlvorschlag Nachmeldefrist [pdf, 94 KB]
11. November 2025
Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)
Gemäss Art. 6 der Kirchengemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Kirchengemeindeordnung vom 5. Dezember 2021 sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 5. November 2025, 11:30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 10. März 2026 amtlich publiziert. Bis zum 18. März 2026, 11:30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden.
Wählbar in die Kirchenpflege Obfelden ist jede stimmberechtigte Person, welche gemäss § 23 GPR, Art. 20 Abs. 2 Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und Art. 5 der Kirchgemeindeordnung Obfelden
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde mit Zugehörigkeit zur Evangelisch-reformierten Landeskirche unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 11. November 2025 bis 18. November 2025, 11:30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, bezogen werden oder hier heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Bezirk Affoltern am Albis, c/o Präsident Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8332 Mettmenstetten, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- Wahlvorschlag Reformierte Kirchenpflege [pdf, 172 KB]
- Vertretungsblatt Reformierte Kirchenpflege [pdf, 111 KB]
26. September 2025