«Die Abteilung Steuern ist für die Veranlagung und den Bezug zuständig und unterstützt die Einwohnerinnen und Einwohner bei Fragen rund um Steuererklärung, Steuerpflicht und Steuerbezug.»Daniel Etterlin, Co-Leiter Steuern
Die Steuererklärung muss bis Ende März des laufenden Jahres eingereicht werden. Sollte das nicht möglich sein, muss vor Ablauf des Termins eine Fristerstreckung eingereicht werden. Die Zugangsdaten dazu finden Sie auf Ihrer Steuererklärung.
Seit 1. Januar 2019 erfolgt die Bearbeitung der Grundstückgewinnsteuer der Gemeinde Obfelden durch das Steueramt der Stadt Winterthur. Das Dienstleistungszentrum Grundstücksteuern beantwortet gerne Ihre Anfragen.
Steueramt
Abteilung Grundstückgewinnsteuer
8403 Winterthur
E-Mail
052 267 21 95
Alle wichtigen Informationen und Formulare finden Sie direkt beim Steueramt des Kantons Zürich.