Die Abteilung Steuern der Gemeinde Obfelden ist zuständig für die verschiedenen Steuerabgaben und steht Ihnen bei Fragen zu Steuern gerne zur Verfügung.
Die Abteilung Steuern bearbeitet die folgenden Aufgaben:
Die Steuererklärung muss bis Ende März des laufenden Jahres eingereicht werden. Sollte das nicht möglich sein, muss vor Ablauf des Termins eine Fristerstreckung eingereicht werden. Die Zugangsdaten dazu finden Sie auf Ihrer Steuererklärung.
Seit 1. Januar 2019 erfolgt die Bearbeitung der Grundstückgewinnsteuer der Gemeinde Obfelden durch das Steueramt der Stadt Winterthur. Das Dienstleistungszentrum Grundstücksteuern beantwortet gerne Ihre Anfragen.
Sämtliche Grundstückgewinnsteuer-Unterlagen sind an folgende Adresse einzureichen:
Steueramt
Abteilung Grundstückgewinnsteuer
8403 Winterthur
Alle wichtigen Informationen und Formulare finden Sie direkt beim Steueramt des Kantons Zürich.
Einige direkte Links finden Sie unten bei "Dienstleistungen".