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KESB

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Seit 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Für die Gemeinden im Bezirk Affoltern ist die KESB Affoltern a. A. zuständig.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stellen den Schutz von Personen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie geistig oder psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind oder sie noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können.

Mehr Informationen finden Sie bei KESB Affoltern a. A.