Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 findet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Betroffen sind folgende Behörden:
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahlen innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Die detaillierten Publikationen zu den vorläufigen Wahlvorschlägen sind unter Politik -> Abstimmungen / Wahlen zu finden.
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 18. November 2025, 11:30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden.