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Erneuerungswahlen diverser Behörden für die Amtsdauer 2026-2030

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 findet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Betroffen sind folgende Behörden:

  • Gemeindebehörden: Gemeinderat (6 Mitglieder inkl. Präsident/in, ohne Schulpräsidium), Primarschulpflege (5 Mitglieder inkl. Präsident/in), Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsident/in), Sozialkommission (3 Mitglieder, ohne 2 vom Gemeinderat bestimmte Mitglieder)
  • Evangelisch-reformierte Kirchenpflege: 7 Mitglieder inkl. Präsident/in
  • Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach: 5 Mitglieder inkl. Präsident/in

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahlen innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Die detaillierten Publikationen zu den vorläufigen Wahlvorschlägen sind unter Politik -> Abstimmungen / Wahlen zu finden.

Frist für Änderungen oder neue Vorschläge:

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 18. November 2025, 11:30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden.

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