Wahlvorschläge sind bis spätestens am Mittwoch, 25. November 2026, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
Die vollständige Wahlanordnung und das Formular für Wahlvorschläge sind zu finden unter Politik -> Wahlen/Abstimmungen -> Wahlanordnung für die Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 - 2033.