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Wahlanordnung für die Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf Sonntag, 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt.

Wahlvorschläge sind bis spätestens am Mittwoch, 25. November 2026, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.

Die vollständige Wahlanordnung und das Formular für Wahlvorschläge sind zu finden unter Politik -> Wahlen/Abstimmungen -> Wahlanordnung für die Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 - 2033.

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