Gemäss § 10 des des Melde- und Registergesetzes (MERG) des Kantons Zürich ist ein Zuzug, Umzug in der Gemeinde oder ein Wegzug der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Aus- und Einzüge können Sie mittels obenstehendem Link der Einwohnerkontrolle Obfelden melden. Besten Dank.
Link: Drittmeldepflicht für Verwaltungen oder Vermieter/innen