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Ausländerbewilligungen

Die Einwohnerkontrolle stellt Verlängerungen für Ausländerbewilligungen zum Aufenthalt aus. Die erstmalige Erteilung einer Ausländerbewilligung erfolgt durch das Staatssekretariat für Migration.

Sie erhalten vor Ablauf der Bewilligung eine Verfallsanzeige durch das Staatssekretariat für Migration. Nach Erhalt der Verfallsanzeige bitten wir Sie, persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeizukommen.

Folgende Dokumente sind für die Verlängerung nötig:

Aufenthaltsbewilligung B und C / EU-EFTA

  • Ausgefüllte und unterschriebene Verfallsanzeige
  • Original Ausländerausweis B oder C / EU-EFTA
  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Ausländerrechtliche Gebühren

Aufenthaltsbewilligung B und C / Drittstaaten

  • Ausgefüllte und unterschriebene Verfallsanzeige
  • Original Ausländerauweis B oder C
  • Gültiger Pass
  • Ausländerrechtliche Gebühren

 

Zuständige Abteilung