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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 02. Juni 2021

Die Stimmberechtigten fassten an der Gemeindeversammlung vom 02. Juni 2021 folgende Beschlüsse:

Politische Gemeinde

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 der Politischen Gemeinde
  2. Genehmigung der Bauabrechnung für Umbauten und Renovationen am Kindergarten Bächler im Betrage von CHF 229’863.50 (inkl. MwSt.)
  3. Genehmigung eines Kredites von CHF 1‘480‘000.00 (inkl. MwSt.) für die Sanierung der Gebäudehülle und des Daches mit Einbau einer PV-Anlage beim Schulhaus C mit Singsaal im Chilefeld

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, im Grund 15, 8910 Affoltern a.A.,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Obfelden, 04. Juni 2021 

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