Die Stimmberechtigten der Gemeinde Obfelden haben an der Gemeindeversammlung vom 16. September 2020 dem «Privaten Gestaltungsplan Postareal», bestehend aus dem Übersichtsplan (Mst. 1:500); Situationsplan und Schemaschnitte sowie den Vorschriften, zugestimmt.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat nun mit Verfügung 1551/20 vom 05. März 2021 den „Privaten Gestaltungsplan Postareal“ genehmigt.
Die Unterlagen liegen ab dem 12. März 2021 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (§ 5 Abs. 3 PBG).
Gegen den Zustimmungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.