Wenn im Wald die Pilze spriessen, zieht es viele von uns mit Korb und Messer in den Wald. Doch beim Pilze sammeln gilt: Sammeln ja, aber mit Vorsicht.
Pilze sind ein Genuss und das Sammeln ist für viele ein schönes Hobby. Damit nichts schiefgeht und alle die gleichen Regeln einhalten, sind einige Punkte zu beachten. Wichtig: Vom 1. bis 10. Tag jedes Monats gilt im Kanton Zürich Schonzeit. In dieser Zeit ist das Sammeln von Pilzen verboten. Ab dem 11. darf wieder gesammelt werden. In Naturschutzgebieten darf gar nicht gesammelt werden.
Während des Sammelns:
Zum Sammeln einen luftdurchlässigen Korb verwenden
Pilze in Einzelbehälter nach Arten sortieren
Ausschliesslich bekannte Pilze sammeln, unbekannte Pilze stehen lassen oder nur Einzelexemplare zwecks Bestimmung zur Pilzkontrollstelle bringen
Beim Pflücken die Pilze vorsichtig ausdrehen und von anhaftendem Schmutz befreien.
Stiele von unbekannten Pilzen nicht abschneiden (das sind oft Bestimmungsmerkmale)
Zu junge, zerfressene und alte Exemplare stehen lassen
Pro Person und Tag dürfen höchstens ein Kilogramm Pilze gesammelt werden
Nach dem Sammeln:
Alle gesammelten Pilze zur Kontrolle bringen
Pilze möglichst frisch und sofort zubereiten
Keine rohen Pilze essen, Pilze gut durchgaren und in angemessener Menge geniessen
Keine Pilze essen, die man nicht kennt und die nicht kontrolliert wurden
Pilzkontrollstelle
Die Kontrollstelle Affoltern am Albis führt Pilzkontrollen auch für die Gemeinde Obfelden durch. Alle Pilze die gesammelt und als Nahrungsmittel in Verkehr gebracht werden, können hier geprüft werden. Kontakt:
Haus Bachweg 7, 8910 Affoltern am Albis
Öffnungszeiten jeweils Mittwoch, Samstag und Sonntag von 18.30 – 19.00 Uhr (ausgenommen während der Schonzeit, jeweils vom 1. bis 10. Tag des Monats)
Ausserhalb der genannten Öffnungszeiten erfolgt die Kontrolle nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 044 762 56 00.