Bessere Sicht auf Strassen und Wegen bedeutet mehr Sicherheit. Häufig führen herabhängende Äste, nicht zurückgeschnittene Hecken und Büsche im sogenannten «Lichtraumprofil» von Strassen und Gehwegen zu Sichtbeeinträchtigungen oder gefährden den Fahr- und Fussverkehr. Zudem können sie die Durchfahrt von Rettungskräften sowie die Arbeiten des Werkdienstes während des Winterdienstes und bei der Strassenreinigung behindern.
Nach der kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) beträgt der Lichtraum bei Strassen in der Höhe mindestens 4.50 Meter und im Bereich von Trottoirs, Fuss- und Velo-wegen mindestens 2.65 Meter (siehe Bild unten). Das Lichtraumprofil darf durch Bäume, Hecken und Büsche nicht beeinträchtigt werden und muss freigehalten werden. Details zum Lichtraumprofil sind unten abgebildet.
Halten Sie Strassen, Wege, Strassenlampen und Signale frei
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundstück an eine Strasse, ein Trottoir oder einen Gehweg grenzt, werden deshalb gebeten, Bäume, Hecken und Sträucher regelmässig zurückzuschneiden, damit das geforderte Lichtraumprofil frei bleibt. Auch Kandelaber und Verkehrssignale dürfen nicht zugewachsen oder verdeckt sein. Ebenso müssen Hydranten jederzeit frei zugänglich und gut sichtbar sein, damit eine schnelle Notwasserversorgung bei einem Löscheinsatz gewährleistet ist.
Der Werkdienst der Gemeinde prüft regelmässig, ob die geforderten Rückschnitte erfolgen. Die Gemeinde Obfelden dankt allen betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner, dass sie die erforderlichen Rückschnitte regelmässig vornehmen und so zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beitragen.