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Fahrverbot zwischen Zwillikon und Bickwil wird umgesetzt

Gemeinsame Medienmitteilung der Stadt Affoltern am Albis und der Gemeinde Obfelden

Nachdem die Rekursverfahren abgeschlossen sind, kann das im vergangenen Jahr beschlossene Fahrverbot zwischen Zwillikon und Bickwil signalisiert werden. Damit erhöhen die Stadt Affoltern am Albis und die Gemeinde Obfelden auf das neue Schuljahr hin die Schulwegsicherheit.

Bereits in den Jahren 2019 bis 2021 forderten Anwohnende und politische Parteien Massnahmen gegen den Schleichverkehr auf dem Schulrain beziehungsweise der Zwillikerstrasse in Zwillikon. Die schmale Strasse verfügt über keine Infrastruktur für den Langsamverkehr. Sie weist jedoch ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen auf und zahlreiche Verkehrsteilnehmende passen ihre Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten nicht an. Dies führt regelmässig zu kritischen Situationen und gefährdet insbesondere die Schulwegsicherheit.

Nachdem aus der Bevölkerung im Jahr 2024 erneut entsprechende Begehren eingegangen waren, liessen die Stadt Affoltern am Albis und die Gemeinde Obfelden die Verkehrssituation nochmals untersuchen. Das Verkehrsgutachten bestätigte den bereits früher festgestellten Handlungsbedarf. Daraufhin beschlossen der Stadtrat Affoltern am Albis und der Gemeinderat Obfelden gemeinsam ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder auf dem betroffenen Streckenabschnitt. Ziel ist es, den Schleichverkehr zwischen Bickwil und Zwillikon zu unterbinden und die Sicherheit für Zufussgehende, Velofahrende sowie Kinder auf ihrem Schulweg zu verbessern.

Ab Ende Juli 2026: Fahrverbot ab Parkplatz Kynologischer Verein Richtung Zwillikon.

Gegen die im September 2025 publizierte Signalisationsverfügung wurden drei Rekurse erhoben. Diese sind inzwischen rechtskräftig erledigt beziehungsweise zurückgezogen worden. Damit können die beiden Gemeinden die beschlossene Massnahme nun umsetzen.

Bis Ende Juli 2026 werden die Fahrverbotsschilder montiert, sodass die neue Verkehrsregelung rechtzeitig zum Schulbeginn gilt. Künftig ist die Durchfahrt zwischen dem Parkplatz des Kynologischen Vereins auf der Obfelder Seite und dem Schützenhausparkplatz auf Zwilliker Seite für Motorwagen und Motorräder nur noch im Zusammenhang mit forst- und landwirtschaftlichen Fahrten gestattet. Für Velos, Mofas und E-Bikes gilt das Fahrverbot nicht.

Ab Ende Juli: Fahrverbot ab Parkplatz Schützenhaus Zwillikon Richtung Obfelden.

Stadt Affoltern am Albis und Gemeinde Obfelden

Kontakte für Medienschaffende

  • Medienstelle Stadt Affoltern am Albis, Telefon 044 762 56 91
  • Nik Peter, Leiter Abteilung Tiefbau, Gemeinde Obfelden, Telefon 044 521 09 55

 

 

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