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Ab heute Freitag, 12.00 Uhr: Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot!

Der Kanton Zürich hat mittels Verfügung für ab heute Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Gefahrenstufe 4 von 5) erlassen. In Ergänzung dazu erlässt der Gemeinderat von Obfelden ein Allgemeines Feuerverbot.

Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen, haben mehrere Kantone bereits Feuerverbote erlassen. Der Kanton Zürich hat mit Verfügung vom 25. Juni 2026, für ab heute Freitag, ab 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Gefahrenstufe 4 von 5) erlassen. Siehe auch: Medienmitteilung Kanton Zürich, Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Obfelden: Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Der Obfelder Gemeinderat erachtet ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet, als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, als angezeigt und verhältnismässig. Die Gemeinde Obfelden verfügt über sehr viele Wiesen- und Waldflächen, was das Risiko eines Brandes deutlich erhöht. Aufgrund der aktuellen starken Trockenheit ist die Waldbrandgefahr im Gemeindegebiet von Obfelden als gross einzustufen.

Auf dem gesamten Gemeindegebiet von Obfelden wird daher mittels Präsidialverfügung das Entfachen von Feuern und das Abfeuern von Feuerwerk verboten (Allgemeines Feuerverbot). Eine Ausnahme besteht für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht. Dieses Feuer- und Feuerwerkverbot gilt ab 26. Juni 2026, um 12.00 Uhr, und dauert bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Feuerverbotes vom 25. Juni 2026.

Der Obfelder Gemeinderat ruft die Bevölkerung zu verantwortungsbewusstem Verhalten auf, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

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