Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Für die Hundehaltung gelten daher verschiedene Vorgaben. Grundsätzlich müssen Hunde gechipt, registriert, angemeldet und versichert sein. Die Anmeldung eines Hundes erfolgt in der Wohngemeinde. Die Gemeinde erhebt auch die Hundeabgabe. In diesen Tagen werden die Rechnungen mit der Hundeabgabe 2026 an alle Hundehalterinnen und Hundehalter versendet.
Die Hundeabgabe wird auf kommunaler Ebene bspw. für das Einrichten und Betreiben von Hundetoiletten und Robidog-Systemen genutzt, für Reinigungsarbeiten infolge Verschmutzung durch Hundekot oder für das Ausschildern von hundefreundlichen Zonen und Bereichen mit Restriktionen für Hunde.
In der Abgabe enthalten ist stets auch ein Beitrag an den Kanton. Dieser setzt seinen Beitrag bspw. für Bewilligungserteilung und fachliche Unterstützung der Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner ein oder für Präventionskampagnen.
Ein Hund zu halten ist eine verantwortungsvolle und zeitintensive Aufgabe. Neben der Meldung bei der Gemeinde müssen Hundehalterinnen und Hundehalter:
Die Gemeinde dankt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für eine verantwortungs- und pflichtbewusste Führung ihres Hundes.
Am 1. Juni 2025 trat im Kanton Zürich die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft. Diese umfasst sowohl das revidierte Hundegesetz als auch die überarbeitete Hundeverordnung und bringt umfassende Neuerungen mit sich. Ziel ist es, die Ausbildungspflicht für Hundehaltende zu vereinheitlichen und gleichzeitig die Ausbildungsqualität zu verbessern. Dies soll den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton Zürich fördern.
Bisher galt die Ausbildungspflicht im Kanton Zürich nur für grosse oder massige Hunde. Seit dem 1. Juni 2025 unterstehen jedoch alle im Kanton gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht – unabhängig von Grösse oder Rasse. Dies bedeutet, dass künftig alle Hundehaltenden verpflichtet sind, ihre Hunde entsprechend auszubilden.
Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung ändern sich die Anforderungen an die Hundeausbildung:
Theoretischer Ausbildungskurs:
Praktischer Ausbildungskurs:
Das Veterinäramt hat bereits im November 2024 die Lernziele und Ausbildungsinhalte für beide Kurse festgelegt. Hundeausbildende mit einer Bewilligung des Veterinäramts können ihre Kurse entsprechend diesen Vorgaben konzipieren und ab Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung anbieten.
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Ausbildungspflicht, die auf der Webseite des Kantons Zürich eingesehen werden können.