Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Die Mettmenstetterstrasse und die Dachlisserstrasse in den Gemeinden Obfelden und Mettmenstetten zählen zum Strassennetz des Kantons Zürich. Im Rahmen der Strasseninstandsetzung sollen ein abgesetzter Rad-/ Gehweg, Velomassnahmen und Querungshilfen für Fussgänger eingerichtet werden.
Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich
Gemeindeverwaltung Obfelden
Dorfstrasse 66
8912 Obfelden
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons hier digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Obfelden zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 08.09.2025
Strassenbau-Planauflagen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt,
Projektieren und Realisieren
Walcheplatz 2
8090 Zürich