Betrifft: Dorfstrasse, kommunales Strassennetz
Dauer der Verkehrsanordnung: per sofort (mit Beginn der Markierung/Wetter abhängig) und bis längstens am 30. April 2025
Verkehrsanordnung:
Höhe Dorfstrasse 47 (Markierung 6.17 Fussgängerstreifen mit Signal 4.11 Standort des Fussgängerstreifens) sowie die Sperrung des Trottoirs (Signal 2.15) ab Dorfstrasse 51 (Höhe Lindenbach) bis Dorfstrasse 47.
Damit die Baugrube und einen Teil des geplanten Hochbaus für das Neubauprojekt der Dorfstrasse 49, erstellt werden kann, ist die Nutzung des öffentlichen Trottoirs entlang der Baustelle unumgänglich. Daher wurde mit der Bauleitung des Objektes ein Vertrag zur Nutzung des öffentlichen Grundes abgeschlossen und somit ein Teil des südlichen Trottoirs der Dorfstrasse für den Fussgängerverkehr gesperrt.
Inzwischen haben die Tiefbauarbeiten begonnen und der Unterhaltsdienst der Gemeinde hat eine entsprechende Fussgängerumleitung eingerichtet. Während der Bauarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass viele Fussgänger trotz der Umleitung direkt zur Baustelle gelangen und die Strasse überqueren.
Um sicherzustellen, dass die Querungsstelle den Anforderungen an die Verkehrssicherheit entspricht, soll ein provisorischer Fussgängerstreifen appliziert werden, um die Sicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr zu erhöhen.
Der Gemeinde Obfelden ist es ein grosses Anliegen, eine gesicherte Querungsstelle für den Langsamverkehr zu schaffen. Um während der Bauarbeiten und der damit verbundenen Nutzung des öffentlichen Grundes an der Dorfstrasse 49 eine sichere Querungsmöglichkeit für den Langsamverkehr zu gewährleisten, wird bis zur Wiederherstellung der Begehbarkeit des Trottoirs ein provisorischer Fussgängerstreifen in der Dorfstrasse, Höhe Hausnummer 47, markiert. Das Trottoir bleib bis Ende April 2025 gesperrt.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, die Signalisation und Markierung zu beachten und danken für Ihr Verständnis.