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Teilrevision kommunale Nutzungsplanung BZO, Bekanntmachung des Inkrafttretens

Betrifft
8912 Obfelden

Angaben zum Inhalt
Die Gemeindeversammlung Obfelden hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2023 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung BZO festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 18. Juli 2024 die Genehmigung verfügt (KS-0134/24). Die Akten lagen vom 20. September 2024 bis 20. Oktober 2024 zur Einsicht auf.

Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 13. November 2024 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die genehmigte Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung BZO wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Kontaktstelle
Gemeinde Obfelden
Dorfstrasse 66
8912 Obfelden

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