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Teilrevision kommunale Nutzungsplanung - Festsetzung und Teilweise Nichtgenehmigung durch die Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung vom 18. Juli 2024


Betrifft: 8912 Obfelden

Festsetzung:
Die Gemeindeversammlung Obfelden hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2023 eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung (BZO) festgesetzt.

Die Baudirektion hat mit Beschluss vom 18. Juli 2024 verfügt:

I. Die Teilrevision der Nutzungsplanung, welche die Gemeindeversammlung Obfelden mit Beschluss vom 7. Dezember 2023 festgesetzt hat, wird unter Vorbehalt von Dispositiv II und III genehmigt.

II. Die Einzonung im Gebiet "Räsch" von R in Oe wird nicht genehmigt (keine Nachfolgeregelung möglich).

III. Art. 41 Abs. 1 und 3 BZO, Aufschüttungen werden nicht genehmigt (keine Nachfolgeregelung möglich).

Beschluss/Verfügungsnummer: Verfügung Kanton ZH Nr. KS-0134/24
Beschluss/Verfügungsdatum: 2024-07-18

Angaben zur Auflage:
Die öffentliche Auflage findet während 30 Tagen vom 20. September 2024 bis 20. Oktober 2024 statt. Die Unterlagen können während dieser Frist hier oder am Schalter der Einwohnerkontrolle eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kanton Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig: die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 20. Oktober 2024

Kontaktstelle: Gemeinde Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden

 

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