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Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2022-2026, definitive Wahlvorschläge & stille Wahlen

Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen sind für die Behörden der Mitglieder und des Präsidenten des Gemeinderates sowie Schulpräsident und der Mitglieder der Primarschulpflege für die Amtsdauer 2022 - 2026 folgende Personen definitiv zur Wahl vorgeschlagen: (Link definitive Wahlvorschläge) In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i. V. m. § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt.  Die Urnenwahl findet am 27. März 2022 (1. Wahlgang) sowie am 15. Mai 2022 (2. Wahlgang) in Anwendung von einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt statt. 

Für die Behörden der Mitglieder und des Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission sowie der Mitglieder der Sozialkommission sind folgende Personen definitiv zur Wahl vorgeschlagen: (Link definitive Wahlvorschläge) In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i. V. m. § 54 GPR sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt. Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde hat die Mitglieder der Behörden am 21. Dezember 2021 für die Amtsdauer 2022 - 2026 als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Weitere Informationen zu Abstimmungen/Wahlen finden Sie hier.

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