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Hinweise zur Entsorgung Ihres Weihnachtsbaums

Weihnachten ist vorbei, jetzt heissts weg mit dem Weihnachtsbaum. Worauf müssen Sie bei der Entsorgung via Grüngut achten?

Damit Ihr Weihnachtsbaum von der Grüngutabfuhr mitgenommen werden kann, beachten Sie bitte folgende Hinweise.

  • Säubern Sie den Baum von allfälligem Schmuck, insbesondere Wachs, Lametta und Ähnlichem.
  • Der Baum darf als Ganzes mitgegeben werden, wenn
    • er nicht höher als 1.5 Meter ist
    • die Äste nicht dicker als 6 cm sind
    • sein Gesamtgewicht nicht mehr als 30 Kilogramm beträgt.
  • Bei grösseren Bäumen oder im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Baum zerkleinern und mit verrottbarer Schnur zusammenbinden. Alternativ können die zerkleinerten Teile in einen Grüngutcontainer gegeben werden.
  • Bitte beachten Sie, dass noch bis Ende Februar nur jeden zweiten Freitag Grüngut gesammelt wird. Die nächste Abfuhr erfolgt am 16. Januar 2026. Stellen Sie Grüngut wenn möglich immer erst am Tag vor der Abfuhr bereit. Details sind im Abfallkalender 2026 zu finden.

Grüngutvignetten nicht vergessen

Neu müssen dieses Jahr Grüngutvignetten für die Grüngutabfuhr verwendet werden (Übergangsfrist ist bis am 31. Januar 2026):

  • Wenn der Baum nicht in einem Grüngutcontainer mitgegeben wird, sollte direkt am Baum eine Einzelbündelmarke angebracht werden. Diese ist genau für solche Fälle vorgesehen. Es darf aber auch als Ausnahme die 240-L-Einzelvignette verwendet werden, die als Geschenk durch die Gemeinde verteilt wurde.
  • Wenn der Baum in einem Grüngutcontainer mitgegeben wird, muss am Container eine Einzel- oder Jahresvignette angebracht werden.

Noch unsicher betreffend Grüngutvignetten?

Alle wichtigen Informationen zu den Grüngutvignetten sowie zu den neuen Gebühren finden Sie im «Merkblatt Grüngutvignetten».

Merkblatt Grüngutvignette [pdf, 251 KB]

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