Die Aufnahmequote definiert, wie viele Personen aus dem Asyl- und Schutzbereich eine Gemeinde im Verhältnis zur Wohnbevölkerung aufzunehmen hat. Auf 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet eine Quote von 1.6%, dass 16 Personen aufzunehmen sind, bei 1.5% sind es auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner 15 Personen.
Trotz der Senkung der Quote bleibt die Situation herausfordernd, unsere Gemeinde erfüllt die Vorgaben noch nicht. Dazu kommt, dass in naher Zukunft bestehende Unterkünfte wegfallen oder nur befristet zur Verfügung stehen. Gleichzeitig erfolgen weiterhin Zuweisungen durch den Kanton Zürich. Obfelden ist deshalb weiterhin auf zusätzlichen Wohnraum angewiesen.
Wenn Sie sich vorstellen können, eine Wohnung, ein Studio oder ein Haus in Ihrem Besitz dem Asylbereich der Gemeinde zur Vermietung anzubieten, dürfen Sie sich gerne melden. Auch befristete Lösungen können helfen, die Situation zu stabilisieren und eine geordnete Unterbringung sicherzustellen.
Alle Asylsuchenden müssen obligatorische Integrationsmassnahmen besuchen, wie zum Beispiel Sprachkurse. Auch den Wohnort, in dem sie platziert werden, können sie sich nicht aussuchen. Darüber hinaus können sich Asylsuchende frei bewegen und ihre Freizeit nach ihren Wünschen gestalten. Nach Möglichkeit kann Asylsuchenden auch eine vorübergehende Erwerbstätigkeit bewilligt werden. Darüber entscheiden die Kantonalen Arbeitsmarktbehörden, z. Bsp. das Amt für Wirtschaft und Arbeit oder das Migrationsamt.