Am 4. Juni 2025 genehmigte die Gemeindeversammlung von Obfelden die Totalrevision der Abfallverordnung. Diese Abfallverordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Mit Verfügung vom 30. September 2025 hat das AWEL die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung genehmigt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt die Abfallverordnung am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die genehmigte Abfallverordnung, der Beschluss der Gemeinde Obfelden sowie der Genehmigungsentscheid des AWEL liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden zur Einsicht auf.
Gegen den Beschluss der Gemeinde, die totalrevidierte Abfallverordnung sowie den Genehmigungsentscheid des AWEL kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Berzirksrat Affoltern schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beschlüsse sind, soweit möglich, beizulegen.
17. Oktober 2025
Gemeinde Obfelden