Wahlanordnungen für die Erneuerungswahlen diverser Behörden für die Amtsdauer 2026 – 2030
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgelegt.
Im kommenden Frühling finden Erneuerungswahlen diverser Behörden statt. Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Dies betrifft folgende Behörden:
Gemeindebehörden:
6 Mitglieder des Gemeinderates inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten, mit Ausnahme des Schulpräsidiums
5 Mitglieder der Primarschulpflege inkl. dessen Präsidentin bzw. Präsidenten
5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
3 Mitglieder der Sozialkommission, ausgenommen die zwei vom Gemeinderat aus seiner Mitte abzuordnenden Mitglieder
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege:
7 Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach:
5 Mitglieder der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
Für alle Wahlen findet ein Vorverfahren statt (gemäss §§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 5. November 2025, 11:30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden.
Die detaillierten Wahlanordnungen sind unter Politik -> Abstimmungen / Wahlen zu finden. Formulare für Wahlvorschläge erhalten Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden oder online als Download bei den jeweiligen Wahlanordnungen.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.