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Gemeinsame Medien-Mitteilung der Stadt Affoltern am Albis und der Gemeinde Obfelden

Fahrverbot zwischen Zwillikon und Bickwil (Obfelden) beschlossen.
Die Stadt Affoltern am Albis und die Gemeinde Obfelden erhöhen die Schulwegsicherheit.

Fahrverbot ab Parkplatz Kynologischer Verein Obfelden
Fahrverbot ab Parkplatz Kynologischer Verein Obfelden

Der Stadtrat Affoltern am Albis und der Gemeinderat Obfelden haben gemeinsam die Signalisation eines Fahrverbots beschlossen, um den Schleichverkehr auf der Verbindung zwischen Bickwil und Zwillikon zu unterbinden. Damit erhöht sich die Sicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr (wie bspw. Fussgängerinnen, Fussgänger, Velofahrende) und für Kinder, die Teile der Strecke als Schulweg nutzen.

Bevölkerung forderte Massnahmen

Bereits in den Jahren 2019 bis 2021 wurden von Anwohnenden und politischen Parteien verschiedene Vorstösse eingereicht, welche Massnahmen gegen den Schleichverkehr auf dem Schulrain respektive der Zwillikerstrasse forderten. Die Strasse ist schmal und verfügt über keine Infrastruktur für den Langsamverkehr. Für diesen Ausbaustandard weist sie jedoch ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen auf. Zahlreiche Verkehrsteilnehmende passen ihre Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten an. Diese Kombination führt regelmässig zu kritischen Situationen und gefährdet insbesondere die Schulwegsicherheit.

Da die Strecke sowohl über Affoltemer wie auch über Obfelder Boden verläuft, war für eine ganzheitliche Lösung die Zustimmung beider Gemeinden notwendig. Während Affoltern am Albis bereits früh entsprechende Massnahmen befürwortete, wartete Obfelden den Abschluss der Bauarbeiten am Autobahnzubringer ab, da die Verbindung während dieser Zeit eine wichtige rückwärtige Erschliessung darstellte. Im vergangenen Jahr wurden seitens der Bevölkerung erneut ein Antrag in Obfelden und eine Petition in Affoltern eingereicht, welche die Unterbindung des Schleichverkehrs forderten.

Gutachten bestätigt Handlungsbedarf

Gestützt auf die Anträge wurde ein erneutes Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Das beauftragte Verkehrsplanungsbüro analysierte die heutige Situation und zeigte geeignete Lösungen auf. Wie bereits in früheren Gutachten festgestellt, kam auch das diesmal beauftragte Verkehrsplanungsbüro zum Schluss, dass aufgrund der bestehenden schmalen Fahrbahn und den nicht angepassten Geschwindigkeiten, ein Kreuzen zweier Fahrzeuge ohne ein Ausweichen auf angrenzende Landwirtschafts- und Waldflächen kaum möglich ist. Im Zusammenwirken mit der Anzahl gemessener Fahrzeuge besteht folglich ein erhebliches Gefährdungspotential für den Langsamverkehr und die Schulwegsicherheit. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht, um die Sicherheit zu gewährleisten – bevor es zu Unfällen kommt.

Fahrverbot ab Schützenhaus Zwillikon

Dauerhaftes Fahrverbot – Regelmässige Überprüfung geplant

Basierend auf diesen Erkenntnissen haben die beiden Exekutiven ein gestaffeltes Vorgehen beschlossen. In einer ersten Phase wird auf dem Abschnitt zwischen dem Parkplatz Schützenhaus Zwillikon und dem Parkplatz des Kynologischen Vereins Obfelden (Zwillikerstrasse 25) ein dauerhaftes Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder eingeführt. Gestattet bleibt die Durchfahrt für den Forst- und Landwirtschaftsverkehr.

Nach der Umsetzung werden regelmässige Überprüfungen vorgenommen, um die Nachhaltigkeit der Massnahme zu beurteilen. Sollte das Fahrverbot nicht den gewünschten Effekt bringen, werden in einer zweiten Phase bauliche Massnahmen geprüft.

Die Kantonspolizei Zürich hat die entsprechende Verkehrsanordnung Ende Juni 2025 verfügt. Die öffentliche Publikation erfolgt nun vom 19. September bis 20. Oktober 2025. Sofern keine Einsprachen eingehen, kann das Fahrverbot noch diesen Herbst montiert werden.


Kontakte für Medienschaffende

  • Stefan Trottmann, Stadtschreiber Affoltern am Albis, 044 762 56 30
  • Nik Peter, Leiter Abteilung Tiefbau, Gemeinde Obfelden, 044 521 09 55

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