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Beratung beim Ersatz der Elektroheizung

Mit dem revidierten Energiegesetz gelten im Kanton Zürich neue Regeln für den Heizungsersatz.

Das revidierte Energiegesetz des Kantons Zürich ist am 1. September 2022 in Kraft getreten. Darin ist unter anderem festgehalten, dass bestehende, fest verbaute, elektrische Widerstandsheizungen (die zur Gebäudebeheizung genutzt werden) und bestehende zentrale Wassererwärmer, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden, bis 2030 durch andere, energieeffizientere Systeme zu ersetzen sind. Der Kanton fördert derzeit den Einbau eines erneuerbaren Heizsystems finanziell. Zudem fördert er aktuell auch die Erstinstallation eines wasserbasierten Verteilsystems mit mindestens 15'000 Franken.

Die Gemeinde Obfelden ist sich bewusst, dass die kantonale Vorgabe für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer eine Herausforderung bedeuten kann. Die Gemeinde bietet daher ihre Unterstützung an, den Ersatz zu planen sowie Fördermöglichkeiten oder Ausnahmen zu prüfen.

Kostenloses Beratungsangebot

In Zusammenarbeit mit der Energieregion Knonaueramt hat die Gemeinde Obfelden ein spezifisches Beratungsangebot für den Ersatz von Elektroheizungen geschaffen. Das Angebot beinhaltet den Besuch eines regionalen Energieberaters bei den betroffenen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer vor Ort. Dabei wird die installierte Heizung kurz untersucht und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in einem Kurzbericht für die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer dokumentiert.

Dieses Beratungsangebot ist kostenlos.

Bei Interesse können Betroffene direkt mit der regionalen Energieberatung einen Termin für den Besuch eines Energieberaters vereinbaren. Die Anmeldung kann unter www.energieberatung-knonaueramt.ch oder per Telefon unter 043 333 55 66 erfolgen.

Weiter bietet die Gemeinde Obfelden auf Anfrage hin an, Kontakte zu vermitteln zu Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, die bereits Erfahrungen haben mit dem Ersatz einer Elektroheizung. Bei Interesse kann die Gemeinde direkt kontaktiert werden. Auch für weitere Auskünfte steht die Gemeinde gerne per E-Mail zur Verfügung: hochbau@obfelden.ch

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