Die temporäre Verkehrsanordnung wurde im Hinblick auf die anstehenden Bauarbeiten an den Grundstücken Kat.-Nrn. 3842 und 4856 erlassen. Dort entstehen in den kommenden Jahren zwei Neubauprojekte mit insgesamt vier Mehrfamilienhäusern. Um die Strassenverkehrssicherheit sowie die Befahrbarkeit für Lastwagen und Sattelschlepper während der Bauzeit zu gewährleisten, wird ein Einbahnregime auf der Kellerrainstrasse und der Alten Schulhausstrasse eingeführt.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt künftig über die Dorfstrasse und die Kellerrainstrasse. Die Wegfahrt erfolgt über die Alte Schulhausstrasse und die Fabrikstrasse zurück zur Dorfstrasse.
Zur Ermöglichung der Ausfahrt von Baustellenfahrzeugen über die Fabrikstrasse wird zudem die bestehende seitliche Einengung entfernt. Die Längsparkfelder ab dem Knoten Fabrik-/Alte Schulhausstrasse werden auf einer Länge von 12 Metern aufgehoben bzw. demarkiert.
Die temporäre Einbahnregelung gilt für den motorisierten Individualverkehr sowie für den Veloverkehr und bleibt, abhängig vom Baufortschritt der beiden Neubauprojekte, voraussichtlich bis Sommer 2027 in Kraft.


Die Gemeinde bittet alle Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden, die geänderte Verkehrsführung zu beachten und weiterhin besondere Rücksicht auf den Fuss- und insbesondere den Schulwegverkehr zu nehmen.