Der Kanton Zürich hat am Donnerstag, 31. Juli 2026, die Gefahrenstufe für die Waldbrandgefahr von 4 auf 5 erhöht. Es gilt kantonsweit ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Aufgrund der jüngsten Niederschläge hat der Kanton diese Einschätzung überprüft. Da keine langanhaltenden Niederschläge gefallen sind, die Wälder weiterhin sehr trocken und auch in den kommenden Tagen nicht mit grösseren Mengen Niederschlag zu rechnen ist, bleibt die kantonale Gefahrenlage bestehen: Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es bis auf Weiteres verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.
Zwischenzeitlich habe viele Gemeinden das auf kommunaler Ebene ausgerufene Allgemeine Feuerverbot etwas gelockert. Die Gemeinde Obfelden sieht von dieser Lockerung aktuell ab. Die Niederschläge haben nicht ausgereicht, die Trockenheit auf unserem Gemeindegebiet in in gewünschtem Umfang zu mindern. Auf dem gesamten Gemeindegebiet von Obfelden ist das Entfachen von Feuern und das Abfeuern von Feuerwerk weiterhin verboten (Allgemeines Feuerverbot). Eine Ausnahme besteht für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.
Aufgrund der langanhaltenden Hitzewelle hat die Gemeinde auf die Füllung des Hallenbades Schlossächer im Nachgang zu den jährlichen Reinigungs- und Revisionsarbeiten verzichtet. Die Niederschläge der letzten Tage haben zwar die Böden nicht gesättigt, führten aber zu einer leichten Entspannung beim Wasserverbrauch. Das Hallenbad konnte daher jüngst wieder befüllt werden und das Wasser wird aktuell wieder aufgeheizt.
Das Hallenbad Schlossächer kann ab Montag, 7. September 2026, wieder gemäss den regulären Öffnungs- und Nutzungszeiten besucht werden.
Weitere Informationen: