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FAQ zu Tempo 30 auf der Dorfstrasse

Seit Freitag, 7. August 2026 gilt auf einem Abschnitt der Dorfstrasse Tempo 30. Um Unklarheiten auszuräumen, hat die Gemeinde eine Liste mit Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

Zu Tempo 30

Warum wurde die Geschwindigkeit auf der Dorfstrasse überhaupt auf 30 km/h reduziert?

Mit dem neuen Temporegime soll besonders der Durchgangsverkehr bzw. den Transitverkehr unterbunden/verlagert, den Strassenlärm reduziert sowie die Verkehrssicherheit verbessert werden.

Warum handelt es sich um eine Tempo-30-Strecke und nicht um eine Tempo-30-Zone?

Die Dorfstrasse soll ihren Charakter als vortrittsberechtigte Strasse behalten. Deshalb wurde eine Tempo-30-Strecke und keine Tempo-30-Zone eingerichtet. Bei einer Tempo-30-Strecke bleibt die bestehende Vortrittsregelung bestehen. Fahrzeuge auf der Dorfstrasse haben gegenüber einmündenden Nebenstrassen weiterhin Vortritt. Auch die bestehenden Fussgängerstreifen bleiben bestehen. Fussgänger haben dort Vortritt, müssen die vorhandenen Fussgängerstreifen aber grundsätzlich benützen.

Grundsätzlich gilt: Tempo-30-Strecken werden auf verkehrsorientierten Strassen eingesetzt. Sie ermöglichen eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit, ohne die Funktion und Hierarchie der Strasse grundlegend zu verändern.

Wird die Geschwindigkeit auf der Dorfstrasse kontrolliert?

Die Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit kann, wie auf anderen Strassen, kontrolliert werden. Ziel der Tempo-30-Strecke ist jedoch nicht, möglichst viele Bussen auszustellen. Entscheidend ist, dass die Geschwindigkeit tatsächlich reduziert und dadurch die Verkehrssicherheit erhöht wird.

Geschwindigkeitskontrollen werden durch die Polizei durchgeführt. Ob, wann und an welchem Standort eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wird, wird nicht im Voraus angekündigt.

Führt Tempo 30 auf der Dorfstrasse zu mehr Ausweichverkehr in die Quartiere?

Nach bisherigen Untersuchungen gibt es keine Begründung für die Annahme, dass eine Tempo-30-Strecke auf einer Hauptachse automatisch zu mehr Ausweichverkehr in Quartiere führt. Entscheidend sind die konkrete Strassenführung, die Gestaltung der Strecke und die Verkehrsverhältnisse. Im Fall der Tempo-30-Strecke in Obfelden beobachtet die Gemeinde die Verkehrssituation und prüft bei auffälligen Veränderungen, ob Handlungsbedarf besteht.

Hat Tempo 30 Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr?

Auf kurzen Tempo-30-Abschnitten sind die Auswirkungen auf die Fahrzeit des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich gering. Wie stark sich eine Geschwindigkeitsreduktion tatsächlich auswirkt, hängt unter anderem von der Länge des Abschnitts, der Verkehrssituation und der Ausgestaltung der Strasse ab.

Die Auswirkungen der Tempo-30-Strecke in Obfelden auf den öffentlichen Verkehr wurden im Rahmen eines Gutachtens untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass das neue Temporegime keinen relevanten Einfluss auf den öffentlichen Verkehr hat. 

Ist eine Erweiterung der Tempo-30-Strecke auf der Dorfstrasse vorgesehen?

Durch die Gemeinde ist aktuell keine Erweiterung der Tempo-30-Strecke auf der Dorfstrasse vorgesehen. Allerdings liegt beim Knoten Toussen (für den oberen Abschnitt der Dorfstrasse sowie Teile der Mettmenstetter- und Ottenbacherstrasse) ein kantonales Strassenprojekt vor. Verantwortlich hierfür ist das Tiefbauamt des Kantons Zürich. Das Projekt sieht eine Sanierung und Neugestaltung des entsprechenden Strassenabschnitts vor. Gegen das Projekt wurde Einsprache erhoben. Das Verfahren ist derzeit noch hängig.

 

Zu markierten Flächen und Einengungen

Wofür dienen die neu markierten weissen Flächen bei verschiedenen Kreuzungen?

Bei den weissen Flächen handelt es sich um optische Verengungen des Strassenraums (bezeichnet als FGSO: farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen).  Sie dienen zur Gestaltung und Führung des Strassenverkehrs.

Die Markierungen sind Teil der flankierenden Massnahmen zur Tempo-30-Strecke (FlaMa Dorfstrasse). Sie sollen dazu beitragen, dass die signalisierte Geschwindigkeit eingehalten wird und die Verkehrssituation an den entsprechenden Stellen bewusster wahrgenommen wird.

Dürfen die neu markierten weissen Flächen überfahren werden?

Ja. Die markierten Flächen sind so angeordnet, dass sie überfahren werden dürfen. Sie dienen der optischen Führung und Strukturierung des Verkehrsraums und stellen keine baulichen Hindernisse dar.

Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln die Verwendung dieser Markierungen?

Markierungen auf öffentlichen Strassen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Signalisationsverordnung (SSV), in den entsprechenden Vorgaben des Bundes zu besonderen Markierungen sowie in den VSS-Normen. Die heute geltenden Weisungen des UVEK regeln unter anderem Zweck, Form und Anwendungsbereich besonderer Markierungen auf der Fahrbahn.

Die auf der Dorfstrasse eingesetzten Markierungen wurden entsprechend den geltenden Vorgaben ausgeführt.

Sind die neuen Markierungen gleitsicher?

Markierungen auf der Fahrbahn müssen entsprechend den gesetzlichen und technischen Anforderungen möglichst gleitsicher ausgeführt werden. Bei der Wahl des Materials und der Ausführung ist deshalb die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. In Obfelden wurde ein gängiges Markierungsmaterial eingesetzt, das standardmässig für solche Anwendungen verwendet wird.

Warum wurden auf der Dorfstrasse neue Engstellen eingerichtet und nicht nur Tempo 30 signalisiert?

Die Signalisation legt die zulässige Höchstgeschwindigkeit fest. Das Ziel ist aber nicht nur, Tempo 30 zu signalisieren, sondern den Strassenraum so zu gestalten, dass die gewünschte Geschwindigkeit auch tatsächlich gefahren wird. Die zusätzlichen gestalterischen Massnahmen (Engstellen und optischen Verengungen) sollen deshalb die Einhaltung dieser Geschwindigkeit unterstützen. Engstellen haben mehrere Funktionen: Sie strukturieren den Strassenraum, erhöhen die Aufmerksamkeit und sollen dazu beitragen, die Geschwindigkeit lokal zu reduzieren. Die Engstellen sind Teil des Gesamtkonzepts der FlaMa Dorfstrasse.

Die Engstellen sind so angelegt, dass sie auch von Velofahrenden passiert werden können. Velofahrende sollen die Engstellen mit angepasster Geschwindigkeit und der notwendigen Aufmerksamkeit durchfahren können.

Generell gilt: Engstellen erfordern eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden. Motorfahrzeuglenkende müssen auf Velofahrende Rücksicht nehmen und beim Überholen genügend Abstand einhalten. Das ASTRA empfiehlt generell, beim Überholen von Velos ausreichend Abstand zu halten. Velofahrende müssen wiederum Rücksicht nehmen auf andere Fahrzeuglenkende.

Warum werden die Engstellen mit (unbeleuchteten) Pfosten markiert?

Die Pfosten dienen dazu, die Engstellen optisch erkennbar zu machen und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden auf die veränderte Fahrbahnführung zu lenken. Die Pfosten sind als dauerhafte Leitelemente ausgeführt. Eine zusätzliche Beleuchtung bei den Pfosten ist nicht vorgesehen.

Die Gemeinde beobachtet die Situation während der ersten Betriebsphase. Sollte sich zeigen, dass die Sichtbarkeit oder die Verkehrssicherheit an einzelnen Stellen nicht ausreichend ist, wird die Situation überprüft und bei Bedarf angepasst.

Bleiben die Pfosten an den Engstellen dauerhaft so bestehen?

Im Grundsatz ja. Die Pfosten sind als dauerhafte Elemente der Strassenraumgestaltung vorgesehen. Die Gemeinde beobachtet die Situation während der ersten Betriebsphase. Sollte sich zeigen, dass die Sichtbarkeit oder die Verkehrssicherheit an einzelnen Stellen nicht ausreichend ist, wird die Situation überprüft und bei Bedarf angepasst.

 

Überprüfung der Massnahmen

Wie wird überprüft, ob die Massnahmen funktionieren?

Die Wirkung der Massnahmen kann anhand verschiedener Faktoren beurteilt werden. Die Erfahrungen aus der ersten Betriebsphase sind deshalb wichtig. Sollte sich zeigen, dass eine Massnahme die gewünschte Wirkung nicht erzielt oder an einer bestimmten Stelle Sicherheitsprobleme entstehen, kann eine Anpassung geprüft werden.

Um den gewünschten Effekt zu ermitteln, sind mehre Wirkungskontrollen anhand von Verkehrserhebungen vorgesehen.

 

Kontakt

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau & Infrastruktur gerne zur Verfügung: bau@obfelden.ch

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